AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte mit der BPM Group. Eine Anerkennung dieser erfolgt durch Auftragserteilung.

Der Vertrag wird ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen geschlossen. Abweichende AGB des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die BPM Group diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
Rechte bei Mängeln / Haftung / Verjährung Gewährleistung

1.Die BPM Group haftet dem Auftraggeber bei Verzögerung der Leistung nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn diese auf einer von ihr zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei ihr ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist.
Die BPM Group haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der BPM Group, deren gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.

Für Schäden, die nicht von Satz 2 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der BPM Group, deren gesetzlichen Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die BPM Group nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit die BPM Group, deren gesetzliche Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben.

Die BPM Group haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die  Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist  (Kardinalpflichten). Die BPM Group haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.

Soweit die Haftung der BPM Group ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von deren Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

2. Mängelansprüche des Auftraggebers bestehen nur, wenn er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß unverzüglich nachgekommen ist. Mängelrügen haben schriftlich zu erfolgen.

Soweit ein von der BPM Group zu vertretender Mangel des Vertragsgegenstandes vorliegt, ist die BPM Group zunächst unter Ausschluss der Rechte des  Auftraggebers, vom Vertrag zurückzutreten oder das Entgelt herabzusetzen (Minderung), zur Nacherfüllung berechtigt.

Der Auftraggeber hat der BPM Group eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Wahl der BPM Group durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung eines neuen Vertragsgegenstandes erfolgen.

Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ist die BPM Group aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Auftraggeber zumutbar sind.

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels verjähren ein Jahr nach Ablieferung des Vertragsgegenstandes beim Auftraggeber. Dies gilt nicht im Fall von der BPM Group oder unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn die BPM Group, oder deren gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn deren einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben und nicht bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

1.1 Werbeversand
Bei allen Werbemaßnahmen schuldet die BPM Group einen ordnungsgemäßen Versand der Werbung, übernimmt aber keine Verantwortlichkeit für die Öffnung der Mail und die Aktivitäten der Nutzer. Abweichende Absprachen (z.B. Öffnungsgarantien) sind möglich und entsprechend schriftlich zu fixieren. Sollten die gesetzten Ziele in diesen weitergehenden schriftlichen Absprachen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Start der Aktion erreicht sein (basierend auf den Reportings des durch die BPM Group genutzten Versanddienstleisters), so ist der Vertragspartner zur Minderung berechtigt.

1.2 Datengenerierung
Die BPM Group betreibt Datengenerierung entsprechend den zum Zeitpunkt der Durchführung aktuellen rechtlichen Vorgaben. Darüber hinaus gehende verbindliche Angaben zum Umfang des Werbeeinverständnisses und der Art der Datennutzung durch den Kunden werden durch die BPM Group nur schriftlich in Angebot und Vertrag definiert.

2. Eigentumsvorbehalt
Die BPM Group behält sich das Eigentumsrecht an allen gelieferten Vertragsgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung der zugehörigen Rechnung vor.

3. Vertragsschluss
Vor Vertragsschluss unterbreitet die BPM Group dem potentiellen Partner ein schriftliches Angebot. Um dieses anzunehmen ist es vom Partner unterschrieben an den zuständigen Mitarbeiter zurückzusenden. Mit Übersendung des unterzeichneten Angebots gilt dieses als angenommen. Vor Zugang des unterschriebenen Angebots steht die BPM Group in keinerlei Pflicht dem Partner gegenüber mit der Durchführung des Angebots zu beginnen. Im Angebot werden die Bedingungen zur Auftragsdurchführung erläutert.

3.1. Werbeversand
Maßgebliche Daten innerhalb des Angebots, die mit dem Partner abgestimmt werden, sind Bezeichnung des Produkts, bestelltes Volumen, Preis, Selektion und Auslieferdatum.

Werbemittel sind spätestens 48 Stunden vor Auslieferdatum und –zeit zu überstellen. Bis zu diesem Termin ist eine Stornierung/Verlegung des Versands möglich. Sollte es zu einer Stornierung oder Verlegung nach diesem Termin kommen, so ist die BPM Group dazu berechtigt 15 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, wird im Einzelfall entschieden.

3.2 Datengenerierung/Sponsoring
Maßgebliche Daten innerhalb des Angebots, die mit dem Partner abgestimmt werden, sind Art der Datengenerierung (Sponsoring/Co-Reg) und Nutzung welches Mediums (E-Mail/Telefon/Post), Lieferweg, Lieferintervall, maximale Liefermenge im Lieferintervall, Preis, Selektion, Vorgaben zur Datendarstellung, MAQ, Abgleich- und Reportablauf. Der zeitlich abgestimmte Ablauf muss durch den Partner eingehalten werden. Im Fall, dass vom Partner bis zum abgestimmten Termin keine Rückmeldung bzgl. der abrechenbaren Einsatzmengen erfolgt, so setzt die BPM Group diesem über seinen zuständigen Mitarbeiter eine siebentägige Frist über den bislang genutzten Kommunikationsweg (in der Regel per E-Mail). Sollte diese ergebnislos verstreichen, ist die BPM Group berechtigt die Liefermenge zu 100 % in Rechnung zu stellen. Mit Rücksendung des Auftrages bestätigt der Partner die korrekte Erfassung der maßgeblichen Daten. Änderungen (z.B. Formatänderungen) an dem geschlossenen Vertrag zur Datengenerierung können entweder nach Absprache, ansonsten allgemein mit einer Frist von sieben Werktagen in Auftrag gegeben werden. Eine Kündigung der Datenbestellung ist mit einer Frist von 14 Tagen zum nächsten Datum im festgelegten Lieferintervall möglich, wobei die Lieferung bereits bis zum Datum der Kündigung generierter Daten noch unabhängig von der Kündigungsfrist vorgenommen wird. Sollte im Vertrag eine gesamte maximale Mengenbegrenzung vorliegen, so endet die Belieferung automatisch, falls es zu keiner gewünschten Verlängerung durch den Kunden kommt. Verlängerungen können auch formlos per Mail erfolgen, müssen aber schriftlich fixiert bzw. bestätigt werden ( § 126 BGB).

4 Adressrichtigkeit
4.1 Werbeversand
Der Adressbestand der BPM Group beinhaltet neben der E-Mail-Adresse verschiedene Selektionsmerkmale und Informationen. Trotz diverser Überprüfungs- und Korrekturmechanismen kann die BPM Group keine Garantie für eine Korrektheit der Merkmale übernehmen, bzw. garantieren, dass ein User wahrheitsgetreue Angaben gemacht hat. Da beim E-Mail-Versand es grundsätzlich zu einer Übersendung von mindestens 10 % in Relation zur bestellten Menge kommt, ist eine Nachlieferung oder Rückvergütung für nicht zustellbare oder nicht mehr aktuelle Adressen bereits abgegolten. Für alle weiteren nicht zustellbar oder nicht mehr aktuellen Adressen steht dem Auftraggeber ein Minderungsrecht zu.
4.2 Datengenerierung
Die BPM Group nutzt im Bereich der Datengenerierung eine Vielzahl von Hilfsmitteln um die Richtigkeit der verschiedenen Bestandteile eines Datensatzes zu validieren. Trotzdem kann nicht jeder Bestandteil vollständig und sicher validiert werden. Die BPM Group kann daher keine Garantie für eine Korrektheit der Merkmale übernehmen, bzw. garantieren, dass ein User wahrheitsgetreue Angaben gemacht hat.
5 Sonstiges Datengenerierung
5.1 Weiterverkaufsverbot
Die BPM Group generiert Daten für die Sponsoren eines Gewinnspiels und verschafft diesen ein Datennutzungsrecht, solange dieses durch den Inhaber der E-Mailadresse nicht widerrufen wird.

An den durch die BPM Group gelieferten Datensätzen besteht ein Datenbankurheberrechtsschutz. Der Sponsor darf daher die Datensätze nur in dem Umfang nutzen, wie es mit der BPM Group schriftlich vereinbart wurde.

Eine Weitergabe der Adressdaten, auch unentgeltlich, an Dritte ist nur dann zulässig, wenn es die gesetzlichen Vorgaben nötig machen. Ein Weiterverkauf ist daher durch die BPM Group verboten. Das Auskunftsrecht des Betroffenen (§34 BDSG) und das Recht staatlicher Behörden zur Anforderung von konkreten Datensätzen bleibt hiervon unberührt.

Zur Kontrolle des nicht legitimierten Datenweiterverkaufs ist die BPM Group berechtigt Kontrolladressen beizumengen, welche sich auf maximal 2 % des Gesamtvolumina pro Lieferung beläuft.

Eine Weitergabe der Daten und Nutzung unberechtigter Dritter wird dadurch erkenn- und nachweisbar.

Jede einzelne vertragswidrige Benutzung verpflichtet den Vertragspartner zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Entgeltes das für die Gesamtlieferung entrichtet wurde, jedoch mindestens in Höhe von 25.000,00 €.

Für den Nachweis des Verstoßes genügt die Vorlage einer Kontrolladresse oder Kontrollrufnummer. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt unberührt, wobei in diesem Fall die zu zahlende Vertragsstrafe auf die Schadensersatzforderung angerechnet wird.

Der Vertragspartner verpflichtet sich auch, eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, in welcher er versichert, dass er die Nutzung der Datensätze durch die unberechtigten dritten Personen beendet und eine erneute vertragswidrige Weitergabe nicht stattfinden wird.

5.2. Bewerbungsauftrag an Drittunternehmen
Die BPM Group wird im Zuge von Datengenerierungsmaßnahmen Drittunternehmen (in Folge Partner) zur Unterstützung beauftragen. Der Partner sichert dabei zu, dass er alle zur Durchführung seiner dienstleisterischen Tätigkeit erforderlichen Rechte besitzt, insbesondere das Recht zur Werbeansprache der von ihm genutzten Nutzerprofile. Der Partner stellt die BPM Group von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher und/oder sonstiger gesetzlichen Bestimmungen entstehen können. Der Partner verpflichtet sich im Falle eines Rechtsstreits zur Kooperation mit der BPM Group, insbesondere zur Übermittlung sämtlicher benötigten Auskünfte. Weiterhin verpflichtet sich der Partner im Fall eines Auskunftsersuchens seitens des Werbe-Empfängers sämtliche vorliegenden Daten von diesem und die Informationen bzgl. des Werbeeinverständnisses von Seiten des Werbe-Empfängers innerhalb von einer Frist von drei Werktagen vorzulegen, sofern die Übermittlung dieser Information datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht widerspricht.
6. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Salvatorische Klausel
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand ist das Gericht, welches für den Geschäftssitz der BPM Group zuständig ist.

Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte dies eintreten, so ist von den Vertragspartnern eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem ursprünglich verfolgten Zweck am nächsten kommt.

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